Seit über einem Jahrzehnt berate ich die Wohnungswirtschaft in Angelegenheiten der Medienversorgung sowie der Breitband- und Glasfaserinfrastruktur.

 

In der heutigen Zeit gewinnt eine moderne Medienversorgung und eine zukunftsorientierte Kommunikationsinfrastruktur mit hohen Bandbreiten zunehmend an Bedeutung. Viele Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen sehen sich hierbei mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Digitales Fernsehen und schnelle Internetzugänge sind in der Informationsgesellschaft von zentraler Bedeutung. 

 

 

Die TV-Versorgung - welche Varianten gibt es ?

 

Welche Varianten der unterschiedlichen Übertragungswege des Fernsehens gibt es? 

 

Kabel-TV - DVB-C. Das „C“ steht für Kabel (engl. Cable). DVB-S, „S“ Satellit (DVB-S) bezeichnet. DVB-T, das „T“ in DVB-T steht für den terrestrischen Empfang. DVB-T2 HD stellt eine Weiterentwicklung.DVB-T 

 

IPTV - Wie funktioniert IPTV technisch? 

Für den Empfang von IPTV ist stets ein Media-Receiver erforderlich, der bei einigen Anbietern auch als Set-Top-Box bezeichnet wird. Dieses Empfangsgerät fungiert als Schnittstelle zwischen dem Internet und dem Fernseher. 

 

TV-Streaming oder OTT-TV bezeichnet die Übertragung von unterschiedlichen Fernsehinhalten, einschließlich Filmen, Serien und Fernsehsendungen, über eine Internetverbindung auf einem intelligenten Endgerät Ihrer Wahl. Unabhängig davon, ob Sie sich zu Hause oder unterwegs befinden. Der wesentliche Unterschied liegt in der Verfügbarkeit der Inhalte. Das Signal des IPTV wird über eine Internetprotokoll übertragen, somit ist das Angebot an das heimische Netzwerk gebunden. Dies ist bei OTT-Angeboten anders, denn hier ist die Übertragung nicht an den Inernetanbieter gekoppelt. 

 

TKG-Novelle-Sammelverträgen 

 

Die aktuelle TKG-Novelle hat zahlreiche Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Regelungen zu Sammelverträgen und Nebenkostenabrechnungen aufgeworfen. Es ist wichtig zu betonen, dass lediglich die Umlagefähigkeit auf die Bewohner oder Mieter abgeschafft wurde, während der Sammelvertrag selbst weiterhin bestehen bleibt. 

 

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Beschluss eine Sammelrechnung als Gemeinschaft zu erhalten und zu begleichen. Daher hat der WEG-Verwalter, vorausgesetzt, der erforderliche Beschluss liegt vor, die Option, den Sammelvertrag fortzuführen. 

 

 

Internet - welche Varianten gibt es ?

 

DSL/VDSL -  Bei DSL wird die Telefonleitungen zur Datenübertragung genutzt. Aufgrund des relativ dünnen Drahtes und der unzureichenden Isolation kommt es zu einer geringen Dämpfung der Leitung. Diese Dämpfung führt zu einem Verlust der Signalstärke, der sowohl mit der Länge der Verbindung vom Verteiler in der Straße als auch bei hoher Frequenz zunimmt. 

 

Breitbandkabel  - Das Breitbandkabel (Koaxialkabel ) bietet aufgrund seiner erhöhten Drahtstärke und einer vierfachen Isolierung verbesserte Übertragungsbedingungen sowie höhere Bandbreiten.

 

Glasfaser ( LWL ) - Bei der Analyse der unterschiedlichen Breitbandtechnologien, namentlich DSL, Kabel und Glasfaser, erweist sich Glasfaser häufig als die überlegene Option. Durch die Datenübertragung mittels Licht ermöglicht sie eine nahezu dämpfungsfreie Übertragung und bietet somit die höchsten Geschwindigkeiten, die gegenwärtig auf dem Markt verfügbar sind. Diese Eigenschaften machen Glasfaser besonders geeignet für Haushalte mit hohem Datenaufkommen.

 

 

Glasfaser-Inhaus-Verkabelung (NE4)

 

Im Hinblick auf die Glasfaser-Inhaus-Verkabelung (NE4) ist es entscheidend, die Fallstricke in den Verträgen für den Glasfaserausbau in Gebäuden zu erkennen. Die Vorfreude auf den Glasfaserausbau ist groß, da die Bautrupps bereits aktiv sind. Es ist jedoch unerlässlich, das Kleingedruckte zu beachten: Nicht jeder Netzbetreiber, der Glasfaser verspricht, führt diese bis in die Wohnungen. Einige Anbieter verlegen die Glasfaser erst, wenn ein Bewohner den Anschluss beantragt (bedarfsgerechter Ausbau auf der Netzebene 4). 

 

Eine grundlegende Voraussetzung für alle Beteiligten ist, dass das Glasfaserprodukt auch tatsächlich in die Wohnungen gelangt. Es besteht ein erhebliches Maß an Vertragsunsicherheiten hinsichtlich der Verantwortung für die Inhaus-Verkabelung bis in die Wohnungen. 

 

Fragen zu Komplettausbau, SingleLine und zusätzlichen Kosten sind häufig unklar. Zudem sind nicht nur die Netzstrukturausbau-Maßnahmen (NE3) von Verzögerungen betroffen, sondern auch das Missverständnis über den Umfang der Inhaus-Verkabelung (NE4) tritt immer wieder auf. 

 

Wenn eine Verkabelung erfolgt, geschieht dies häufig ohne Rücksicht auf die Gegebenheiten, etwa über das Treppenhaus, was in vielen Liegenschaften auf Unmut stößt, jedoch kostenfrei ist. Die Wahl bleibt oft zwischen unzureichenden Optionen.

 

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Medienversorgung - Breitband & Glasfaser

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